Die in der aktuell gültigen zweiten Änderungsverordnung zur 14. Coronaschutzverordnung des Landes Sachsen-Anhalt im § 11 Sportstätten und Sportstättenbetrieb festgelegten Regularien erlauben uns eine Änderung der bisher aufgestellten Regeln für euren Besuch unserer Tauchbasis:
- Der Besuch auf unserer Tauchbasis braucht nur noch von Gästegruppen ab 5 Personen angemeldet zu werden. Insbesondere Tauchschulen werden gebeten, Ihren Besuch bei Boris Meißner per mail unter der Adresse boris.meissner@gmail.com anzumelden und bestätigen zu lassen.
- Die Vorlage eines negativen PCR-Test ist für den Besuch der Tauchbasis nicht mehr notwendig.
- Ausnahme bilden unsere Gästegruppen mit einem Beherbergungsvertrag für die Tauchbasis. Hier ist laut § 8 „Beherbergung und Tourismus“ zu Beginn des Nutzungsverhältnisses ein negatives Ergebnis einer Testung im Sinne des § 2 Abs 1 mit negativem Ergebnis vorlegen
- d.h. schriftliche oder elektronische Bestätigung über einen PCR-Test bzw. PoC-Antigentest (Schnelltest) der nicht älter als 24h ist
- Oder Antigen-Test zur Eigenanwendung (Selbsttest) vor Ort in Anwesenheit des Tauchbasisverantwortlichen
- Von der Testpflicht sind ausgenommen sind
- Kinder bis Vollendung des 18. Lebensjahres
- Personen mit vollständigem Impfschutz
- Sowie Genesene mit ausgestellten Genesenennachweis
- Zur Kontaktverfolgung müssen wir für jeden Besucher einen Anwesenheitsnachweis führen, d.h. die Erfassung von Vor- und Zuname, vollständige Anschrift, Telefonnummer, Dauer des Aufenthaltes in einer Anwesenheitsliste
- Die Beachtung des Hygienekonzepts unserer Tauchbasis sehen wir ebenfalls als Voraussetzung eures Besuchs auf unserer Tauchbasis an.
Wir freuen uns auch weiterhin auf euren Besuch.
Mit sportlichem Gruß von Heike Preuß
Präsidentin Tauchclub Delitzsch e.V.